Verkehrswende Tulln - Klosterneuburg

Stellungnahme zur 35. StVO-Novelle

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Die Verkehrswende TUKG hat eine Stellungnahme zum Ministerialentwurf für die 35. Novelle der Straßenverkehrsordnung abgegeben.

Uns ist Verkehrssicherheit speziell für Kinder und Jugendliche sowie für Senioren und mobilitätseingeschränkte Personen ein großes Anliegen.Wir haben daher an der Begutachtung teilgenommen, da wir selbst immer wieder erleben, wie sehr sich die Straßenverkehrsordnung auf die Umsetzung von lokalen Sicherheitsmaßnahmen für schwächere Verkehrsteilnehmer*innen auswirkt.

Im Begutachtugnsentwurf ist der Vorschlag enthalten, in Zukunft im Umfeld von Kindergärten, Schulen, Spielplätzen leichter Tempo 30 verordnen zu können, was wir ausdrücklich unterstützen. Jedoch kommt es auch hier auf die Details an.

Alle Materialien zur 33. StVO-Novelle und auch alle anderen Stellungnahmen findet man hier.

Verkehrsberuhigung im Umfeld von Schulen und Kindergärten im Bezirk Tulln

Von Dezember 2020 bis November 2021 haben wir uns mit unserer Petition zur Verkehrsberuhigung im Umfeld von Schulen und Kindergärten im Bezirk Tulln für Verbesserungen eingesetzt. Bei einigen Schul- (und Kindergarten-) Standorten konnten wir Verbesserungen erreichen - allerdings nicht flächendeckend. Speziell Temporeduktionen auf Landesstraßen sind sehr schwer zu erreichen. Und das obwohl sich ÖVP und Grüne in ihrem Regierungsprogramm 2020-2024 eindeutig für die Ermöglichung von Temporeduktionen in Ortskernen und vor Schulen sowie an Unfallhäufungsstellen (auch auf Landesstraßen) ausgesprochen haben (siehe Seite 87). Es liegt also an der Bundesregierung, ihre eigenen Vorhaben im Rahmen einer StVO-Novelle Wirklichkeit werden zu lassen. Wir haben Frau Bundesministerin Gewessler dazu schriftlich unsere Vorschläge übermittelt und nun auch eine Stellungnahme zur 33. StVO-Novelle abgegeben.

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Wie erreicht man verkehrsberuhigende Maßnahmen?

1) Nimm mit der Gemeinde und GemeindepolitikerInnen Kontakt auf

GemeinderätInnen, vor allem die Mitglieder relevanter Gemeinderatsausschüsse wie Verkehr, Schulen, Familie, Umwelt, Mobilitätsbeauftragte etc.; deren Mitglieder findet man meist auf der Gemeinde-Website.(zuständige Gemeinderäte, Mobilitätsbeauftragte, etc.).

Mache auf Probleme aufmerksam, beschreibe die Sutation und dein konkretes Anliegen. (z.B. Überprüfung des Tempolimits, Prüfung, ob ein Schutzweg eingerichtet werden kann, etc.). Benenne konkrete Gefahrenstellen, zeige Verbesserungspotentiale auf. Skizzen wirken manchmal Wunder!

Am besten auch schriftlich (ev. nach einem Gespräch noch einmal festhalten) und an das Haupt-Postfach der Gemeinde schicken, damit der Schriftverkehr protokolliert wird. Frage in einigem zeitlichen Abstand nochmals nach, ob eine Lösung in Sicht ist. Achtung: Die Gemeindeebene hat bzlg. Verkehrsmaßnahmen nur sehr beschränkte Rechte.

2) Mache eine Eingabe bei der Bezirksverwaltungsbehörde (BH)

Falls die Gemeinde selbst keine Lösung bewirken kann, weil sie nicht die notwendige Zuständigkeit hat (oder nicht willens ist) schreibe ein formloses Mail an die an die Bezirksvertretungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft), insbesondere wenn es sich um Landesstraßen handelt!) mit der Beschreibung der Situation und deinem Anliegen bzw. deinen Verbesserungsvorschlägen (siehe Punkt 1) 

Kinder als VerkehrsteilnehmerInnen

In der Straßenverkehrsordnung gehören Kinder zum besonders geschützten Personenkreis, der vom Vertrauensgrundsatz ausgenommen ist (§3 StVO). StraßenbenützerInnen dürften daher nicht darauf vertrauen, dass Kinder die maßgeblichen Rechtsvorschriften befolgen.

In § 29a StVO ist zudem verankert, dass Kindern, die eine Fahrbahn erkennbar überqueren wollen – mit oder ohne vorhandenem Zebrastreifen – das unbehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen ist. Kfz-LenkerInnen müssen dafür notfalls auch anhalten, egal ob die Kinder einzeln, in Gruppen oder in Begleitung Erwachsener unterwegs sind. Man spricht auch vom unsichtbaren Schutzweg”.

Was Temporeduktion bringt

Als wichtigste Maßnahme zur Erhöhung der Sicherheit der Kinder ist die Reduktion des Tempos zu nennen.
Der Anhalteweg (= Reaktionsweg + Bremsweg) ist z.B. bei Tempo 30 weniger als halb so lang wie bei Tempo 50 (13,
3 Meter im Vergleich zu 27,7 Meter). Auch die bei einem Zusammenstoß umzuwandelnde Bewegungsenergie beträgt bei Tempo 30 nur etwa ein Drittel jener, die bei Tempo 50 ins Spiel kommt. Zudem werden bei langsameren Geschwindigkeiten die Details des Verkehrsraums von Fahrzeuglenkern besser erkannt.
In Summe bedeutet dies, dass ein geringeres Tempo die Gefahren bei potenziell gefährlichen Situationen deutlich senkt.

Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung

In der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind Kinder ausdrücklich vom Vertrauensgrundsatz ausgenommen. StraßenbenützerInnen dürfen daher nicht darauf vertrauen, dass Kinder die maßgeblichen Rechtsvorschriften befolgen und müssen ihr Fahrverhalten entsprechend anpassen (Reduktion der Geschwindigkeit). Leider ist dies nicht immer der Fall.

Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit stehen eine Reihe an möglichen Maßnahmen zur Auswahl. Hier die wichtigsten:

Ortszentrum Kierling

Bei der Verkehrsverhandlung im Juli 2021 sprach sich das Land Niederösterreich gegen die Verordnung einer Tempo 30-Zone aus, mit der Begründung es handle sich um eine B-Landesstraße. Für uns als Verkehrswende TUKG ist diese Argumentation unverständlich: Wieso soll die Möglichkeit der Verordnung von Tempo 30 im Ortsgebiet vor einer Schule von der Detail-Klassifikation einer Landesstraße abhängen?

Nichts desto trotz wurde in der Verhandlung beschlossen, eine Überprüpfung des Geschwindigkeitsniveaus im Bereich des Fußgängerübergangs vorzunehmen. Das Ergebnis der Messung wurde uns bislang nicht kommuniziert.

Ortszentrum Kritzendorf

Ergebnis der Verkehrsverhandlung im Juli 2021 war, dass eine Tempo 30 Zone bei der öffentlichen Volksschule ev. möglich wäre. Zu diesem Zweck wurde beschlossen, das Geschwindigkeitsniveau beim Fußgängerübergang Leander-Köhler Weg und bei der Engstelle beim Amtshaus Kritzendorf / Mauerbacherhof zu messen. Ergebnisse der Messungen wurden uns bislang nicht kommuniziert.
Auf die Situation bei der Privatvolksschule Kritzendorf wurde trotz mehrmaligem Nachfragen seitens der Verkehrswende TUKG leider nicht eingegangen.

Dank des Umbaus des Gehsteiges gegenüber der öffentlichen Volksschule sowie in der Enge beim Mauerbacherhof im vergangenen Sommer gehen immer mehr SchülerInnen zu Fuß zur Schule. In Kritzendorf gibt es auch eine Schulweggruppe - eine Gruppe von ca. 10 Kindern, die jeden Tag ihren Schulweg gemeinsam zurücklegen. https://www.youtube.com/watch?v=JzdvVXgB3XE

 

Die Schulweggruppe Kritzendorf

Rund ein Dutzend Kinder geht in Kritzendorf tagtäglich zu Fuß zur Schule. 2,5 km hin und retour. Die Kinder haben Freude dran. Sie genießen die Selbstständigkeit und Zusammenhalt der Gruppe. Die Eltern sind entlastet und freuen sich über die tägliche Bewegung und Gesundheit ihrer Kinder. Die Gefahrenstellen auf dem Weg (enge Gehsteige, Kreuzungen und schneller Verkehr) werden in der Schulweggrupp regelmäßig erörtert. Gemeinsame Regeln und das Aufeinander-Schauen ermöglichen einen reibungslosen Ablauf. Dennoch sind die Eltern dran, verkehrsplanerische Umgestaltungen sowie eine Temporeduktion bei der Gemeinde einzufordern. Nichtzuletzt, damit noch mehr Elterntaxis aufgelassen werden und noch mehr Kinder dem Beispiel der Schulweggruppe folgen, diesen aktiv zu Fuß, mit dem Rad oder Roller zurücklegen.

Weidlinger Enge

In der Verkehrsverhandlung im Juli 2021 wurde beschlossen, eine Überprüfung des Geschwindigkeitsniveaus an drei Stellen vorzunehmen. Außerdem sollte der Ausbau der Gehsteige geprüft werden, was als Auftrag an die Gemeinde zu verstehen war. Darüber hinaus soll das Verkehrszeichen “Kinder” angebracht werden. In der darauf folgenden Verkehrsverhandlung im November wurden beschlossen, im Bereich der Weidlinger Enge Tempo 30 zu verordnen. Diese Forderung kam sowohl von der Verkehrswende TUKG als auch von der Stadtgemeinde Klosterneuburg selbst.

Auch für den Amtssachverständigen am dringendsten erschien jedoch weniger die Verordnung von Tempo 30, als vielmehr die sowohl für Fußgänger als auch Radfahrer sehr unbefriedigende Situation in der Ortsenge Weidling, vor allem aufgrund der viel zu schmalen und teils fehlenden Gehsteige. Die Stadtgemeinde Klosterneuburg wurde aufgefordert, hier Verbesserungen zu erarbeiten. die derzeitige Situation in der Ortsenge Weidling wäre sowohl für Fußgänger als auch Radfahrer unbefriedigend. 

Schulviertel St. Andrä-Wördern

Am 20. September hat eine Verkehrsverhandlung in St. Andrä-Wördern stattgefunden bei der auch die Verkehrswende TUKG vertreten war.
Bewilligt wurde eine 30 km/h-Beschränkung auf der Greifensteinerstraße, einer viel befahrenen Landesstraße, im Bereich etwa von der Post bis zur Kreuzung mit der Hauptstraße. Der Geh- und Radweg im Schulviertel wurde ohne Benützungspflicht verordnet. Tagtäglich besuchen hier im Schulviertel an die  600 Kinder eine der drei Schulen bzw. den Kindergarten.

Hauptstr queren

Ebenfalls stattgefunden hat mittlerweile eine Verkerszählung am Beginn der Hauptstraße zwischen Henry Laden und Elektro Müller, um festzustellen ob dort ein Schutzweg eingerichtet werden sollte.

Klosterneuburg

In Klosterneuburg gibt es mehrere Schulstandorte bei denen die Verkehrssituation problematisch ist.

Obere Stadt
Das BG/BRG Klosterneuburg, die Musikschule Klosterneuburg, die NMS Hermannschule sowie der Kindergarten Markgasse liegen allesamt an einem viel genutzten Schleichweg durch die Obere Stadt. Die Radlobby Klosterneuburg hat im Herbst 2019 eine Petition für sichere Schulradwege in diesem Bereich gestartet und mehrere Varianten zur Verbesserung der aktuellen Situation vorgeschlagen – unter anderem die Errichtung einer großräumigen Begegnungszone, temporäre Fahrvebote vor den Schulen, eine Unterbindung des Schleichwegs sowie einen Anschluss an die Kierlingtalradroute. Die Bemühungen scheiterten bislang am Widerstand des Bürgermeisters.

In der Verkehrsverhandlung im Juli 2021 kam der Amtssachverständige zu dem Schluss, dass witergehende Verkehrsmaßnahmen eine ganzheitliche Betrachtung und die Erstellung eines Verkehrskonzepts durch die Stadtgemeinde Klosterneuburg bedingen. Das Konzept liegt bislang nicht vor.

Atzenbrugg

Die Volksschule und die Neue Mittelschule befinden sich in Heiligeneich direkt an der Landesstraße L115. Hier konnte vor einigen Jahren auf Initiative der Elternvereine und der Gemeinde bereits Tempo 30 bis zu den öffentlichen Bushaltestellen erreicht werden.
In einer Verkehrsverhandlung, die Anfang November stattgefunden hat, wurde über eine Verlängerung bis zur Ortstafel diskutiert. Kurz vor dem Ortsende ist nämlich die Zufahrt zum bestehenden Kindergarten, welche wir eigentlich gerne eingebunden hätten. Dieser Wunsch wurde Anfang 2021 auch von der Gemeinde geäußert. 
Wie damals wurde jedoch bei der letzten Verkehrsverhandlung von Seiten des Amtssachverständigen gegen Tempo 30 damit argumentiert, dass zu wenig Unfälle in der Vergangenheit stattgefunden hätten.

Obwohl bei den Schulen ja bereits Tempo 30 verordnet ist, sehen wir leider sehr oft, dass diese Beschränkung nicht eingehalten wird und trotzdem Handlungsbedarf besteht. Das ist zu einem großen Teil der Ausführung der Straße geschuldet. Durch Parkstreifen (welche oft nicht stark genutzt werden) und Busbuchten wirkt sie vor allem im Bereich der Bushaltestellen sehr breit und geht bis zur Ortsausfahrt gerade dahin. Hier könnte zum Beispiel mit Inseln gut gearbeitet werden, da ja grundsätzlich ausreichend Platz vorhanden ist.

Neben der Verkehrssituation sollte aber auch die Veränderung der Siedlungen betrachtet werden. So wohnen z.B. im Bereich zwischen dem 30er Ende und dem Kindergarten mittlerweile mehr als 30 Kinder unter 15 Jahren in den Seitengassen. Hier wäre also Potential für die Bildung einer Schulweggruppe nach Kritzendorfer Vorbild bilden - vorausgesetzt die Sicherheit für die Kinder wäre gegeben.

Die nächste „Baustelle“ wird der neue Kindergarten in Atzenbrugg sein. Dieser entsteht gerade direkt an der B 43. Die aktuelle Planung sieht zwar eine komfortablere Zufahrt für Autos vor, aber die Situation für Fußgänger und Radfahrer ist noch recht unklar. Unserer Ansicht ein falsches Signal, wo wir weiter darauf schauen und Vorschläge einbringen werden.

Sieghartskirchen

30 zone sieghartskirchen

Die Volksschule Sieghartskirchen verfügt zwar über einen Busvorplatz, in unmittelbarer Nähe befindet sich jedoch eine Landesstraße auf der Tempo 50 gilt. Letztes Jahr hat eine Bürgerinitiative unterstützt vom Elternverein der Volksschule ein Ansuchen für eine 30er-Zone gestelt, welches aber nicht bewilligt wurde - mit der  Begründung, es gäbe ja den Busvorplatz.

Positiv ist hervorzuheben, dass es einen Zebrastreifen mit Lichtsignalanlage sowie einen Schülerlotsendienst zwischen 7:00 und 7:45 gibt. Doch leider kommt es immer wieder zu kritischen Situationen auf der Landesstraße,

da viele Eltern, die ihre Kinder mit dem Auto von der Schule abholen, westlich der Tullnerstraße (Sichelgrund) parken, queren die Kinder die Tullnerstraße auch oft an ungesicherten Stellen. Auch im Bereich des Busvorplatzes passiert es leider während des Wartens auf die Busse nach der Schule immer wieder, dass unachtsame Kinder in Straßennähe herumtollen.

 

Am Montag den 13.9. wird vormittags in Sieghartskirchen eine Verkehrsverhandlung stattfinden. Es geht um die Verordnung einer 30 km/h-Beschränkung auf der L123 im Bereich der Volks- und Musikschule Sieghartskirchen bzw. die Errichtung eines Gehsteiges in diesem Bereich.