In der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind Kinder ausdrücklich vom Vertrauensgrundsatz ausgenommen. StraßenbenützerInnen dürfen daher nicht darauf vertrauen, dass Kinder die maßgeblichen Rechtsvorschriften befolgen und müssen ihr Fahrverhalten entsprechend anpassen (Reduktion der Geschwindigkeit). Leider ist dies nicht immer der Fall.
Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit stehen eine Reihe an möglichen Maßnahmen zur Auswahl. Hier die wichtigsten:
• In Schulstraßen wird ein temporäres Fahrverbot vor Unterrichtsbeginn und oft auch nach Unterrichtsende verhängt. Das Radfahren bleibt erlaubt.
• In Fußgängerzonen herrscht allgemeines Fahrverbot. Ausnahmen für RadfahrerInnen, Kommunalfahrzeuge, Lieferverkehr u.ä. können verordnet werden.
• In Begegnungszonen gilt üblicherweise ein Tempolimit von 20 km/h. Alle Verkehrsteilnehmer dürfen den Straßenraum gleichberechtigt nutzen. Auch FußgängerInnen dürfen die Fahrbahn benutzen und dabei weder gefährdet noch behindet werden.
• In Wohnstraßen gilt Schrittgeschwindigkeit. Auch hier steht die Fahrbahn allen VerkehrsteilnehmerInnen zur Verfügung. Das Zu- und Abfahren mit Kraftfahrzeugen ist gestattet, nicht aber das Durchfahren.
• In Fahrradstraßen gilt Tempo 30. RadfahrerInnen dürfen auch nebeneinander fahren und nicht behindert werden. Das Zu- und Abfahren mit Kraftfahrzeugen ist gestattet, nicht aber das Durchfahren.
• Liegen Schulen oder Kindergärten an Hauptstraßen, sollten zumindest Tempobeschränkungen (Tempo 20 oder 30) erlassen werden – für die betreffende Straße oder als Zone.
Grundsätzlich sollte das Umfeld von Schulen und Kindergärten über ausreichend breite Gehsteige und einen Anschluss an das Radverkehrsnetz verfügen. Wo dies aufgrund beengter Verhältnisse nicht möglich ist, sollte auf eine der oben genannten Maßnahmen zurückgegriffen werden.
Unerlässlich für die Schulwegsicherheit sind auch Querungshilfen. Dazu zählen organisatorische Maßnahmen wie Fußgängerübergänge, Radfahrerüberfahrten, Ampeln und Schülerlotsen, aber auch bauliche Maßnahmen wie Verkehrsinseln (Fahrbahnteiler), Fahrbahnverengungen, Fahrbahnversatz, Fahrbahnaufpflasterungen und Gehsteigvorziehungen.
Bauliche Maßnahmen wie Fahrbahnverschwenkungen und Aufpflasterungen tragen zudem dazu bei, dass das verordnete Tempolimit auch eingehalten wird. Auch Bodenmarkierungen, Geschwindigkeitsmessgeräte und Radaranlagen erhöhen die Chance auf Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkungen.
Weitere Details entnehmen Sie bitte dem Leitfaden Verkehrssichere Gestaltung des Schulumfeldes und/oder dem Leitfaden Kinderfreundliche Mobilität.
Vorbildhaft: Errichtung von Schulstraßen
Vor rund drei Jahren wurde dank des Engagements der Radlobby und des Elternvereins die Plenkerstraße vor der Volksschule Waidhofen an der Ybbs zur Schulstraße erklärt. Seither heißt es dort an Schultagen zwischen 7.30 und 8.00 Uhr „Einfahrt verboten, ausgenommen Radfahrer“ – ein enormes Plus für die Sicherheit der Kinder. Den AnrainerInnen ist es gestattet, in der Früh mit dem Auto wegzufahren. Ganz in der Nähe wurde eine Elternhaltestelle eingerichtet.
Im Sommer 2020 erhielten auch die Volksschule, NMS und die Polytechnische Schule Sta. Christiana in Wiener Neustadt eine Schulstraße. An Schultagen gilt von 07.30 bis 08.15 Uhr und von 11.30 bis 13.00 Uhr ein Fahrverbot auf der Wiener Straße zwischen Giltschwert- und Kaiserbrunngasse. Ausgenommen davon sind RadfahrerInnen, AnrainerInnen und die Zufahrt zu Arztpraxen. Knapp außerhalb der Schulstraße wurden an beiden Seiten jeweils rund 12 Meter Parkfläche zu Elternhaltestellen (Halteverbot ausgenommen Ein- und Aussteigen) umfunktioniert.
In Wien wurden bereits sechs Schulstraßen verordnet: 1020, Vereinsgasse; 1090, Gilgegasse; 1110, Fuchsröhrenstraße; 1120, Deckergasse; 1120, Rothenburgstraße und zuletzt, Anfang März 2021, vor der Ganztagsvolksschule Wichtelgasse im 17. Bezirk. „Wir haben keinen richtigen Schulvorplatz, es ist sehr gefährlich, denn viele Eltern wollen die Kinder bis direkt vor das Schultor bringen und dann herrscht Verkehrschaos“, erklärte Direktorin Heidi Novy die Situation vor Einrichtung der Schulstraße gegenüber der Wiener Bezirkszeitung. Nun lässt es sich weit sicherer zur Schule gehen und radeln.
Weitere Informationen zu Wiener Schulstraßen
Fotos: Radlobby Waidhofen an der Ybbs